Schutzvertrag

Der Schutzvertrag

Wer vom Tierschutz ein Tier übernimmt, muß einen Schutzvertrag unterzeichnen. Ausser Name, Adresse und Nr. des Personalausweises findet sich eine genaue Beschreibung des Tieres darin, die Haltungsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr. Obwohl jeder Verein seine eigenen Verträge hat, weichen diese untereinander nur im Detail ab. In allen Verträgen verpflichtet sich der Besitzer das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken. Im allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden, etc. um weiteres Elend zu verhindern. Der unterzeichner erklärt sich ferner damit einverstanden, vom Tierschutz hinsichtlich seiner Tierhaltung kontrolliert zu werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Ergibt nun eine Kontrolle, daß das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muß, hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine Handhabe gegen den Tierhalter. Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben – und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen. Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein und die Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.

Dies geschieht nur zum Schutz des vermittelten Tieres, dem man so weiteres Leid ersparen will.

Wieso eine Schutzgebühr?

Bei der Übernahme eines Tieres muss der neue Besitzer eine Schutzgebühr bezahlen. Sie soll deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und emotionellen Wert hat. Keinesfalls ist es als Geschenk gedacht, das spontan entgegengenommen und schnell wieder weggeworfen werden kann. Die Schutzgebühr soll mithelfen das Tier vor dem Schicksal zu bewahren, welches es in vielen Fällen schon mal erlebt hat. Ausserdem hilft sie, die finanzielle Situation des neuen Herrchens zu beurteilen, wer kein Geld für die Schutzgebühr aufbringt (aufbringen kann), wird dies vielleicht auch später für Futter oder den Tierarzt nicht tun. Tierschutzvereine finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schutzgebühren. Schutzgebühren beziehen sich auf die Ausgaben für Kastration, Impfung, Entwurmung, Streu, Futter etc. und sind nur ein kleiner Tropfen auf dem heissen Stein. Aber so hilft dieses Geld von vermittelten Tieren all denen, die keine Chane haben ein neues Zuhause zu finden, weil sie alt, verhaltensgestört oder zu krank sind. Und sie unterstützt kostenintensive Vorhaben, wie z.B. Kastrationen bei wildlebenden Katzen.

Die Schutzgebühr trägt somit ihren Namen zurecht, weil sie hilft Tiere zu schützen.